Vorsorge im Kindesalter
Sehschwächen bei Kindern werden oft zu spät erkannt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) können Kinder oftmals eine gute Sehschärfe zeigen, dennoch bleiben Erkrankungen des Augenhintergrundes dabei teilweise unentdeckt.
Je früher eine angeborene Sehschwäche bei ihrem Kind festgestellt wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten um die normale Sehentwicklung zu fördern.
Wenn Sie häufiges Blinzeln, Zwinkern oder Zukneifen der Augen bei ihrem Kind beobachten, sollten Sie möglichst schnell einen Augenarzt aufsuchen. Bleibt eine Fehlsichtigkeit im Kindesalter unerkannt, können Entwicklungsstörungen, eine Lese-Rechtschreibschwäche oder auch Konzentrationsstörungen die Folge sein. Daher sollte jedes Kind im frühen Kindesalter augenärztlich untersucht werden.
Der Bundesverband der Augenärzte empfiehlt Kinder spätestens im dritten Lebensjahr zur Vorsorgeuntersuchung einem Augenarzt vorzustellen, um einseitige Sehschwächen oder auch kleine Schielwinkel frühzeitig zu erkennen. Durch eine frühzeitige Behandlung kann oftmals eine lebenslange Sehschwäche verhindert werden.
In unserer Sehschule wird ihr Kind bei der ersten Augenuntersuchung durch eine speziell geschulte Orthoptistin untersucht. Dabei wird ihr Kind neben der Sehschärfe und dem beidäugigen Sehen auch auf ein eventuelles Schielen untersucht.
Die Untersuchung mit pupillenerweiternden Augentropfen ermöglicht dem Augenarzt Erkrankungen im Augeninneren oder angeborene Missbildungen auszuschließen.
Gerne beraten wir Sie in unserer Sehschule in einem persönlichen Gespräch.